Quelle: Frankfurter Rundschau Online

Leitartikel   
Fatales Signal
Die Abschiebung von Jamal H. ist rechtens, doch gerecht ist sie nicht. Sie führt sämtliche Integrationsbemühungen unserer Gesellschaft ad absurdum.
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Abgeschobener Schüler Jamal H.
Henzler schweigt  
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Hessischer Vorzeigeschüler
Geehrt und abgeschoben  weiter ...
VON MARIE-SOPHIE ADEOSO                                                                                [Artikel lesen]

[zum Filmbeitrag]

 

 

Frankfurter Rundschau vom 17.01.2010

Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, fordert im Gespräch mit Marie-Sophie Adeoso eine Änderung des Bleiberechts.   weiter ...                                          [Artikel lesen] 

Frankfurter Rundschau vom 27.01.2010
Leitartikel:
Fatales Signal   
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Frankfurter Rundschau vom 28.01.2010
Abgeschobener Schüler Jamal H.:
Henzler schweigt
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18.12.2009

Protestzug durch Eschwege

Die Mitschüler wollen erreichen, dass Jamals Abschiebung rückgängig gemacht wird.

Ein Beitrag von Vera John,
Hessischer Rundfunk, 18.12.2009      [hier]

Filmbeitrag: Protest gegen Abschiebung in Eschwege;Quelle: © hr | hessenschau, 18.12.2009 [hier]

Demo für abgeschobenen Mitschüler

Jamal Hasanov war Klassenbester, Hertie-Stipendiat und beliebt in der Eschweger Anne-Frank-Schule. Doch er wurde nach Armenien abgeschoben. Dagegen haben rund 500 Mitschüler am Freitag demonstriert.

 

Song zur Abschiebung der Hasanovs:  Deshalb sind wir heute laut. wmv

 

www.myspace.com/effellohh
oder der Direktlink zum Downloaden: http://uploaded.to/file/2n0ea1
 

Gesicht der Integration - Jamal Hasanov: zuerst ausgezeichnet, dann abgeschoben!

 

http://www.youtube.com/watch?v=HhBOgtjTLEU

 

 

(© hr | hessenschau, 18.12.2009)

Seit einer Woche ist Jamals Platz in der Klasse leer. Der 16-Jährige wurde nach Armenien abgeschoben. Das wollen Lehrer und Mitschüler nicht einfach hinnehmen. Am Freitag machten fast 500 von ihnen mobil. Mit ihrem Protest wollen sie erreichen, dass die Abschiebung rückgängig gemacht wird. Außerdem wollen sie verhindern, dass auch noch die Mutter und die beiden Brüder von Jamal nach Armenien müssen.

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Die Werra Rundschau berichtete darüber in folgenden Artikeln:

(Donnerstag, 17. Dezember 2009)

Für Jamal auf die Straße

Eschwege. Wenn am morgigen Freitag in ganz Hessen die Schüler in die Weihnachtsferien gehen, dann gehen in der Kreisstadt die Kinder und Jugendlichen auf die Straße: Eschweger Schüler protestieren gegen die Abschiebung des jungen Armeniers Jamal Hasanov. Jamal, der die zehnte Klasse der Anne-Frank-Schule besuchte, wurde am vergangenen Mittwoch gezwungen, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Rajab Sharifi von der Friedrich-Wilhelm-Schule hatte die Idee, zu der Demonstration aufzurufen. Gemeinsam mit Robin Clottey und der Schülervertretung der Anne-Frank-Schule hat er den Protestmarsch organisiert. „Die Stadt hat die Demonstration inzwischen genehmigt“, so Clottey gestern.
Um 11.30 Uhr formiert sich der Protestzug an der Stadthalle. Von dort wollen die Schüler über den Marktplatz zum Rathaus gehen und weiter zum Sitz der Kreisverwaltung im Landgrafenschloss. „Wir erwarten mehrere hundert Mitstreiter, die Zahl kann aber auch in die Tausende steigen“, so Robin Clottey.
Vor dem Landgrafenschloss würden die Schüler von Vizelandrat Henry Thiele erwartet, kündigt Kreissprecher Jörg Klinge an.
Klinge kritisierte gestern noch einmal die Art und den Zeitpunkt der Abschiebung als „bescheuert“. Klinge: „Wir haben uns die Augen gerieben, als wir erfahren haben, wie das gelaufen ist.“
Klinge meint damit nicht nur die überfallartige Aktion am frühen Mittwochmorgen in der Wohnung der Familie Hasanov. Erschüttert äußert er sich in Zusammenhang damit, dass Jamal abgeschoben wurde, ein halbes Jahr bevor er den Realschulabschluss ablegen konnte.
Nach Informationen von Edgar Ingrisch, Leiter der Anne-Frank-Schule, sind Jamal und sein Vater inzwischen in Armenien in einem Hotel untergebracht worden. Mit der Einreise in das Land sind die Chancen auf eine Rückkehr nach Eschwege nur noch minimal. Ausländern, die einmal aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden sind, wird in aller Regel kein neues Visum erteilt. Das lebenslange Einreiseverbot kann nur dann aufgehoben werden, wenn alle Kosten beglichen worden sind, die in Zusammenhang mit der Abschiebung entstanden.
Die Weihnachtsfeier an der Anne-Frank-Schule in Eschwege stand gestern Abend ganz im Zeichen der Anteilnahme für Jamal Hasanov. In der Klasse des jungen Armeniers herrschen Betroffenheit und Trauer angesichts der Abschiebung des Mitschülers.

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(Donnerstag, 17. Dezember 2009)

Jamals Stuhl bleibt leer

Eschwege. Der Platz neben Witali Kreis ist verwaist. Bis vor einer Woche war Jamal Hasanov in der Klasse 10c der Eschweger Anne-Frank-Schule Witalis Tischnachbar. Seit Mittwoch ist der Stuhl Jamals leer. Jamal wurde in seine armenische Heimat abgeschoben. Die Stimmung in der zehnten Klasse ist von der Sorge um den Mitschüler geprägt, von dem Mitgefühl mit dem Sechzehnjährigen, der ein halbes Jahr vor seinem Abschluss in der Mittelstufe von den Behörden des Landes verwiesen wurde.
Jamal war länger Gast in Deutschland als er in dem Land lebte, in dem er geboren wurde. „Wir kennen uns schon seit der Grundschule“, erzählt Witali, „seit fast vier Jahren gehen wir in dieselbe Klasse.“ Schulleiter Edgar Ingrisch erzählt von der außergewöhnlichen Begabung des jungen Mannes. „Jamal hat eine bemerkenswerte Auffassungsgabe“, ist im Grundschulzeugnis zu lesen.
Damals sprach der Junge aus Armenien noch kein Wort Deutsch. Das hat sich längst geändert. Jamal war bis zu seiner Abschiebung in der vergangenen Woche Klassen- und Jahrgangsbester, hatte zuletzt einen Notendurchschnitt von 1,6. „Er wollte Abitur auf dem Oberstufengymnasium machen“, weiß sein Freund Witali. Pascal Gerlach erzählt vom engen Zusammenhalt in der Klasse und davon, dass Jamal zu allen Mitschülern guten Kontakt pflegte. Beim Johannisfest trug der junge Armenier die Schulfahne, „eine ehrenvolle Aufgabe, die nicht jeder angeboten bekommt“, so Schulleiter Ingrisch. Er beschreibt Jamal als einen Jungen von außergewöhnlicher Intelligenz „mit hervorragenden Leistungen, ohne ein Streber zu sein“. Der Umgang mit ihm sei ausgesprochen angenehm gewesen.
Mitschülerin Gesine Lux schätzt die Chance, dass Jamal zurückkommt, als ziemlich unwahrscheinlich ein. Die Schule wolle jetzt Geld sammeln, um den Start in der fremden Heimat zu erleichtern. Während der gestrigen Weihnachtsfeier an der Anne-Frank-Schule begannen die Kinder und Jugendlichen damit. Nach Ingrischs Informationen gibt es in Armenien ein zivilisiertes Schulsystem und ein Hochschulwesen.
Und es gibt ein weiteres Ziel, das Niklas Bachmann formuliert: „Wir möchten denen helfen, denen auch Abschiebung aus Deutschland droht. Wir wollen signalisieren: Wir sind für euch da.“ 

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(Dienstag, 15. Dezember 2009)

Reuß: Konnten nichts tun

Eschwege. Das Schicksal des am Mittwoch abgeschobenen Jamal Hasanov ist weiter ungewiss. Unterdessen setzte sich Landrat Stefan Reuß kritisch mit der Abschiebung des Sechzehnjährigen und seines Vaters auseinander.
Wenigstens bis zum Schulabschluss hätte der Werra-Meißner-Kreis in Zusammenwirken mit dem Regierungspräsidium Jamal Hasanov gern zu einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verholfen, erklärte Reuß gestern. Der Schüler musste das Land am Mittwoch mit seinem Vater verlassen. Der Bruder des Jugendlichen und seine Mutter sind nach wie vor in Eschwege.
„Jamal war stark integriert, schade, dass das so gelaufen ist“, sagte Reuß gestern. Er habe durch Zufall vom Schicksal der Hasanovs erfahren und sofort Kontakt mit dem Regierungspräsidenten aufgenommen. Der sei auch unmittelbar aktiv geworden, berichtet Reuß, allerdings zu einem Zeitpunkt, als die Abschiebung schon vollzogen gewesen sei. „Da war nichts mehr zu machen“, so der Landrat, der gestern über die Umstände der Abschiebung nachdachte: „Es ist zu hinterfragen, ob die Familie auf diese Art hätte abgeholt werden müssen.“ Bernd Waldmann-Stocker, Anwalt der Familie Hasanov, hat unterdessen noch keine Nachricht von seinen Schützlingen. Er könne nicht sagen, ob Vater und Sohn die Einreise nach Armenien gestattet worden sei oder ob sie sich noch im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Die Chancen für eine spätere Rückkehr nach Deutschland stehen jedenfalls schlecht. Im Gesetz sei vorgesehen, dass Ausländern kein Visum zu erteilen ist, wenn sie schon einmal aus Deutschland ausgewiesen worden sind. Dieses Verbot gelte üblicherweise unbeschränkt. Voraussetzung für die Beantragung der Aufhebung sei die vorherige Bezahlung der kompletten Abschiebungskosten.
Er sei beeindruckt davon, wie sich die hessischen Behörden über Jamal Hasanovs Integration hinweggesetzt hätten, sagte Waldmann-Stocker gestern. In anderen Bundesländern werde das anders gehandhabt. Der Göttinger Rechtsanwalt berichtete von Gerichtsentscheidungen aus Niedersachsen und aus Stuttgart, wo in vergleichbaren Fällen der Aufenthalt in Deutschland akzeptiert worden sei.

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(Samstag, 12. Dezember 2009)

Kommentar: Abschiebung nach Schema F

Die Abschiebung der Familie Hasanov mag rechtens sein - politisch und gesellschaftlich ist sie ein Skandal. Denn anders als in anderen Bundesländern wird in Hessen nach Schema F abgeschoben - ohne zu berücksichtigen, ob und wie sich die Flüchtlinge, die die Bundesrepublik Deutschland (und nicht etwa das Bundesland Hessen) aufgenommen hat, seit ihrer Aufnahme in ihrem Gastland integriert haben.
Die Ausländerbehörde hat bei ihrer Entscheidung einen Ermessensspielraum. Sie kann, aber sie muss nicht abschieben. Die Mitglieder der Familie Hasanov waren integrationswillig. Vor allem die Kinder haben sich in unserer Gesellschaft engagiert. Eschwege ist ihnen zur Heimat geworden.
Sie jetzt wie gesuchte Straftäter mitten in der Nacht in Handschellen abzuführen, ist zudem menschenunwürdig. Hier hat eine erbarmungslose Bürokratie zugeschlagen; rechtzeitig genug, um zu verhindern, dass sich die Hasanovs ihr Recht auf Duldung erwerben, das sie nach sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland mit dem Jahreswechsel erlangt hätten.

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Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2010

Hessischer Vorzeigeschüler

Geehrt und abgeschoben

Von Marie-Sophie Adeoso

Eine "Bereicherung für die Gesellschaft" hat die Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) den Schüler Jamal H. genannt, als die Start-Stiftung ihm ein Bildungsstipendium gab. Die Ausländerbehörde hat ihn und seinen Vater nach Armenien abgeschoben. Zwei extreme Pole im Leben des Jamal H. Zwischen ihnen liegen nur drei Monate.


Seit der 16-Jährige an einem Dezembertag 2009 im Morgengrauen aus seinem Alltag gerissen wurde, rührt sich im nordhessischen Eschwege der Protest. Rund 500 Schüler gingen für ihn auf die Straße; die Anne-Frank-Schule gründete einen Helferkreis und die Abgeordnete Sigrid Erfurth (Grüne) setzte den Fall am Dienstag auf die Tagesordnung einer Fragestunde im Landtag.
Dabei gibt es rein rechtlich an der Abschiebung des bis dahin geduldeten Armeniers nichts zu rütteln. "Eine besondere Integrationsleistung gewährleistet per se keinen gesicherten Aufenthalt", entgegnete Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf Erfurths Frage, wie die Landesregierung zu dem Fall steht. "Wenn Menschen in unser Land kommen mit Namen und Legenden, die nicht der Wahrheit entsprechen, kann man das nicht außer Acht lassen." Jamal soll bei der Einreise den Namen seines Vaters angegeben haben, obwohl er eigentlich den Namen der Mutter trägt.

Rechtslage
Nach einem abgelehnten Asylantrag muss ein Bewerber ausreisen.
Gegen eine Abschiebung kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt werden und der Petitionsausschuss angeschrieben werden. Letzte Möglichkeit ist ein Antrag bei der Härtefallkommission, auf deren Empfehlung das Innenministerium eine Abschiebung verhindern kann.
Nach einer Abschiebung wird eine Einreisesperre verhängt. Sie kann nur aufgehoben werden, wenn die Kosten der Abschiebung beglichen werden. (msa)
Weitere Informationen zur Abschiebung von Jamal H. gibt es auf der Homepage der Anne-Frank-Schule.

"Der Rechtsstaat wurde durch die Abschiebung nicht verletzt", betont auch Edgar Ingrisch, Leiter der Anne-Frank-Schule, die Jamal besuchte. "Die Familie hatte sieben Jahre lang Zeit, ihre Asylberechtigung nachzuweisen." Andererseits sei Jamal in Eschwege fest verwurzelt und ein Spitzenschüler gewesen. In einem solchen Fall könne und müsse es humanitäre Ausnahmeregelungen geben. Sigrid Erfurth fordert einen stärkeren Austausch zwischen den Ministerien. Dass jemand "große Anerkennung aus dem Kultusministerium" erhalten, es dann aber "keine Vernetzung mit dem Innenministerium" gegeben habe, das sei "besonders bitter". Jamal war 2002 mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Seitdem hat er Deutsch gelernt und es anderen Schülern ehrenamtlich beigebracht.
Als Jahrgangsbester war der Zehntklässler auf dem besten Wege zu einem guten Abitur. Im September 2009 nahm das Start-Programm der Hertie-Stiftung ihn in ihr Stipendienprogramm für begabte Migranten auf. Kultusministerin Henzler sagte zu diesem Anlass: "Wir können es uns nicht leisten, auf einen einzigen Jugendlichen zu verzichten." Deutschland brauche "solche engagierten und lernwilligen jungen Persönlichkeiten". Dass Jamal dennoch abgeschoben wurde, nennt Andrea Bartel, Geschäftsführerin der Start-Stiftung, eine "Katastrophe". Schließlich habe das Stipendium Jamal eine Perspektive in Deutschland bieten sollen.
Ob der Junge eine solche Perspektive erhalten wird, ist fraglich. Schulleiter Ingrisch hat eine Petition für Jamals Brüder und seine Mutter eingereicht, deren Abschiebung aus Gesundheitsgründen verschoben worden war. Mit einer weiteren Petition soll erwirkt werden, dass das Innenministerium die Einreisesperre für Jamal aufhebt und ein neues Visumsverfahren möglich wird. Die Kosten für Abschiebung und Wiedereinreise würde der Unterstützerkreis tragen. 4000 Euro Spendengelder hat er gesammelt. Die würde Ingrisch gerne dafür einsetzen, sein persönliches Ziel zu erreichen, "dass Jamal sein Abitur in Deutschland machen kann".

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Abgeschobener Schüler Jamal H.

Henzler schweigt

Von Marie-Sophie Adeoso

Zu dem Fall des nach Armenien abgeschobenen Schülers Jamal H. aus Eschwege, möchte die Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) sich nicht äußern. Der 16-Jährige war im September 2009 in das Start-Stipendienprogramm der Hertie-Stiftung aufgenommen worden. Henzler bezeichnete ihn und weitere der Stipendiaten aus diesem Anlass als "Botschafter einer erfolgreichen Integration". Drei Monate danach wurde der Schüler abgeschoben.

Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Mürvet Öztürk bemängelte im Gespräch mit der FR die mangelnde Vernetzung zwischen Kultus- und Innenministerium. "Da weiß die rechte Hand nicht, was die linke Hand tut." Henzler hätte sich zu dem Fall äußern sollen, da sie für die Belange von Schülern in Hessen zuständig sei.

Das Kultusministerium hatte die FR-Anfrage nach einer Stellungnahme mit der Begründung abgelehnt, Fragen des Aufenthaltsrechts fielen in die Zuständigkeit des Innenministers. Öztürk hält diese Trennung für falsch. "Wenn die Integrationspolitik der FDP ernst gemeint ist", könnten Aufenthaltsrecht und Integrationspolitik nicht getrennt betrachtet werden. Dass ein Schüler erst ausgezeichnet und dann abgeschoben werde, sei "paradox".

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Leitartikel
Fatales Signal

Die Abschiebung von Jamal H. ist rechtens, doch gerecht ist sie nicht. Sie führt sämtliche Integrationsbemühungen unserer Gesellschaft ad absurdum.

Von Marie-Sophie Adeoso

Integration ist das Schlüsselwort. Es wird immer wieder bemüht, wenn es um ausländische Menschen geht oder um jene, die dem Papier nach zwar deutsch sind, auf deren Migrationshintergrund man aber dennoch ständig hinweist. Integration wird gefordert: Integrationskurse für Zugewanderte sind gesetzlich vorgeschrieben, und wo immer es Konflikte zwischen Mehr- und Minderheitsdeutschen gibt, ist der Ruf nach mangelnder Integration der Letzteren vorprogrammiert.

Der junge Armenier Jamal H. aus Eschwege hat sich hervorragend integriert. Nicht nur Mitschüler, Lehrer und Stipendiengeber loben ihn für seine ausgezeichneten schulischen Leistungen und sein gesellschaftliches Engagement. Nein, selbst die Politik hat anerkannt, dass die Eingliederung des Jamal H. in seine neue Heimat in jeder Hinsicht geglückt ist. "Botschafter einer erfolgreichen Integration" hat die hessische Kultusministerin ihn genannt und ihm prophezeit, zur "zukünftigen Elite unseres Landes" zu gehören.

Der Abschiebung des 16-Jährigen stand dieses Lob jedoch nicht im Wege. Jamal H. war zwar vorbildlich integriert - aber in Deutschland nur geduldet. Und eine Duldung bedeutet nicht mehr als einen Aufenthalt auf Abruf, eine vorübergehend ausgesetzte Abschiebung. Mehr als 10 0000 Menschen leben in Deutschland mit diesem unsicheren Aufenthaltsstatus und der ständigen Furcht, eines Tages abgeschoben zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist Abschiebung von Jamal H. rechtens, doch gerecht ist sie nicht. Sie führt vielmehr sämtliche Integrationsbemühungen ad absurdum. Die Abschiebung eines in seinem Wohnort verwurzelten Jugendlichen ist nicht nur tragisch für alle persönlich Betroffenen. Sie sendet auch ein fatales Signal an unsere gesamte Gesellschaft. Jenes Signal, dass alles Integrationsbemühen nutzlos ist, wenn die Papiere nicht stimmen - und das unabhängig davon, ob ein als Kind eingewanderter oder gar hier geborener Mensch darauf überhaupt einen Einfluss haben kann.

Wenn sich nun der Innenminister auf den korrekten Rechtsweg beruft, macht er es sich zu einfach. In seiner Position hat er durchaus die Möglichkeit, die besondere Integrationsleistung eines Menschen anzuerkennen und eine Abschiebung auszusetzen oder eine Einreisesperre aufzuheben. Die Petitionen der Familie H. sollte er sich zu Herzen nehmen und Jamal H. ermöglichen, seinen Bildungsweg in Eschwege fortzusetzen.

So könnte der tragische Fall noch ein glückliches Ende finden. Doch es würde nichts ändern an der unbefriedigenden Situation, dass sich die Integrationsbemühungen unserer Gesellschaft an vielen Stellen mit dem Ausländerrecht beißen.
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Interview mit Timmo Scherenberg
"Menschen eine Chance geben"

Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, fordert im Gespräch mit Marie-Sophie Adeoso eine Änderung des Blieberechts.
Kann Integration ein Abschiebungshindernis sein? Der Schüler Jamal H. wurde nach Armenien abgeschoben, obwohl die Kultusministerin zuvor seine Leistungen gelobt hatte.
Wenn jemand ausreisepflichtig ist, bleibt er es auch. Eine Duldung ist nur eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung, weil Gründe wie Krankheit oder fehlende Papiere dagegen sprechen. Sobald die Abschiebung möglich ist, wird sie vollzogen.

Zur Person

Timmo Scherenberg, 33-jähriger Soziologe, arbeitet seit 2005 als Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, der Dachorganisation der Flüchtlingsinitiativen und Beratungsstellen in Hessen.

Informationen zum Fall Jamal H. finden sich im Internet auf der Seite des Flüchtlingsrates www.fr-hessen.de (msa) Es gibt in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe und Familie die Möglichkeit, Menschen, die hier verwurzelt sind, ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen etwa, die ihr ganzes Leben lang hier gelebt und keine Bezüge zum Herkunftsland haben.

Wie kann diese Verwurzelung geltend gemacht werden?

Man müsste den Aufenthaltstitel dahingehend beantragen. Die Ausländerbehörde hat einen Ermessensspielraum, ist aber natürlich auch gebunden an Erlasse und Verwaltungsvorschriften. Wenn die Behörde die Aufenthaltserlaubnis ablehnt, muss man im Zweifel vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.

Wie stehen die Chancen auf einen solchen Aufenthaltstitel?

Wir beobachten, dass es zugenommen hat, dass die Behörden auf dieser Grundlage Aufenthaltstitel erteilen. Seit den Bleiberechtsregelungen hat sich das Klima in vielen Ausländerbehörden verändert. Wenn Leute nur knapp die Altfallregelung verpasst haben, wird versucht, individuelle Lösungen zu finden. Das hängt auch vom Verhältnis der Sachbearbeiter zu den Klienten ab.

Kann eine Abschiebung rückgängig gemacht werden?

Wer abgeschoben wurde, hat grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Diese Sperre kann auf Antrag befristet werden. Aber wenn die Sperre aufgehoben wurde, muss man auch einen Grund haben, warum man wieder nach Deutschland will. Viele Visa werden abgelehnt.

Was bedeutet das konkret für den Fall von Jamal H.?

Der Vorteil in diesem Fall ist, dass noch Familienangehörige hier sind. Wenn Jamals Mutter eine Aufenthaltserlaubnis kriegen würde, könnten Jamal und sein Vater theoretisch im Rahmen einer Familienzusammenführung zurückkommen. Dafür müsste ihr Lebensunterhalt gesichert sein, aber das kann man mit Hilfe der vielen Unterstützer vor Ort sicherlich hinkriegen.

Gibt es in Hessen Beispiele von Abgeschobenen, die wieder einreisen durften?

Wenn die Abschiebung vollzogen wurde, ist es ganz, ganz selten, dass jemand auf legalem Weg zurückkommen kann. Ich kenne nur einen einzigen Fall einer Familie hier in Hessen, die nach anderthalb Jahren wieder einreisen konnte. Ein Unterstützerkreis hat die Abschiebungskosten übernommen und nachträglich ein Urteil beim Verwaltungsgericht erwirkt. Die Kinder waren so stark verwurzelt, dass der Innenminister die Familie einreisen ließ.

Voraussetzung dafür ist, dass die Abschiebekosten beglichen werden. Wie hoch sind die?

Abschiebungen können so erfolgen, dass man abgeholt und zum Flieger gebracht wird. Dann muss man nur das Flugticket zahlen. Wenn die Behörden aber mit Widerstand rechnen, kommen zwei Beamte der Bundespolizei mit. Dann müssen deren Flüge und Arbeitszeit mitbezahlt werden. Wer in Abschiebehaft gesessen hat, muss die auch noch bezahlen. Und in letzter Zeit passiert es häufiger, dass für Abzuschiebende ganze Flugzeuge gechartert werden. Dann wird es richtig teuer. Ab 1000 Euro ist die Rechnung nach oben fast offen.

Besser ist es also, präventiv aktiv zu werden. Was können Bürger tun, wenn einem Freund oder Kollegen die Abschiebung droht?

Man sollte Kontakt mit Beratungsstellen aufnehmen. Wenn Leute Unterstützung von Freunden haben, fällt es den Behörden schwerer, sie abzuschieben. Beim Petitionsausschuss des Landtages kann jeder Petitionen einreichen. Die haben zumindest eine aufschiebende Wirkung. Dann gibt es noch die Möglichkeit der Härtefallkommission. Oft braucht man aber auch einen Anwalt, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Wenn ein Anwalt mit dem Fall befasst ist, sollte man öffentliche Aktionen mit ihm absprechen.

All diese Maßnahmen helfen nur im Einzelfall. Wie kann die Situation insgesamt verbessert werden?

Die Bleiberechtsregelungen haben für einen nicht kleinen Personenkreis vorläufig Sicherheit gebracht. Aber wer nach dem Stichtag eingereist ist, hat keine Chance, davon zu profitieren. Wir müssten das Recht so ändern, dass jeder, der seit - sagen wir mal - fünf Jahren hier lebt, ein Bleiberecht erhält - ohne Stichtag. Die Leute integrieren sich, könnten dieser Gesellschaft etwas geben. Das ist aber schwer möglich, wenn sie unter dauerndem Abschiebedruck stehen. Wir haben immer noch knapp 100000 Geduldete in Deutschland. Wenn wir die dauerhaft ausgrenzen, tun wir uns auch als Gesellschaft keinen Gefallen. Wir schaffen uns die sozialen Probleme selbst.

Integration ist ein großes politisches Ziel. Gilt das nur für Menschen mit Aufenthaltstitel?

Ja, das ist absurd. Es wird viel geredet über Integration, aber zugleich betreiben wir eine systematische staatliche Desintegration von Menschen. Indem wir ihnen das Arbeiten verbieten und ihre Bewegungsmöglichkeit einschränken. Die gesetzlichen Leistungen für Asylbewerber liegen bei 60 Prozent der Hartz IV-Sätze. Das sind Menschen, die jahrelang in Deutschland leben und am Ende vielleicht doch einen Aufenthaltstitel bekommen. Warum dann diese Menschen nicht von Anfang an integrieren, ihnen eine Chance geben?

Interview: Marie-Sophie Adeoso

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